Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bitte lies diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig, bevor du eine Bestellung über unser Online-Bestellsystem aufgibst. Mit der Aufgabe einer Bestellung akzeptierst du diese Bedingungen.
Betreiber: La Familia Pizza S. Tahiri (Einzelunternehmen), Inhaber Selver Tahiri
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Online-Bestellungen, Lieferung und Abholung
Pizza Sonnenbühl
Stand: 04.09.2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, die über das Online-Bestellsystem unter www.pizza-sonnenbühl.de aufgegeben werden.
2. Vertragspartner des Kunden ist:
La Familia Pizza S. Tahiri (Einzelunternehmen) Inhaber: Selver Tahiri Undinger Straße 19 72820 Sonnenbühl +49 170 4169111 pizzasonnenbuehl@gmail.com
nachfolgend „Anbieter“ oder „Pizza Sonnenbühl“ genannt.
3. Pizza Sonnenbühl wird als reiner Abhol- und Lieferservice betrieben. Ein Anspruch auf Bewirtung, Sitzplätze oder Verzehr in einem Restaurantbereich besteht nicht.
4. Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
5. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgestellte Fassung dieser AGB.
§ 2 Online-Bestellsystem und Kassensystem
1. Bestellungen werden über das auf der Website bereitgestellte elektronische Bestellsystem entgegengenommen.
2. Das Online-Bestellsystem kann technisch mit dem Kassensystem des Anbieters sowie mit Zahlungs-, Hosting-, Kommunikations- und sonstigen technischen Dienstleistern verbunden sein.
3. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, werden diese technischen Dienstleister nicht Vertragspartner hinsichtlich der bestellten Speisen und Getränke.
4. Eine vorübergehende technische Nichtverfügbarkeit des Bestellsystems begründet keinen Anspruch auf dessen jederzeitige Nutzbarkeit.
§ 3 Produktangebot
1. Die Darstellung von Speisen, Getränken und sonstigen Artikeln im Online-Bestellsystem stellt grundsätzlich noch kein rechtsverbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.
2. Für den Umfang der Bestellung sind insbesondere die im Bestellprozess angezeigte Produktbezeichnung, Größe beziehungsweise Variante, ausgewählte Extras, Menge und der angezeigte Preis maßgeblich.
3. Produkte werden frisch beziehungsweise bestellbezogen hergestellt oder zusammengestellt. Hierdurch können natürliche und handwerklich bedingte Abweichungen entstehen.
4. Nicht ausdrücklich angebotene Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich bestätigt wurden.
§ 4 KI-generierte Produktbilder
1. Die auf der Website dargestellten Produktbilder können vollständig oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt worden sein.
2. Solche Bilder dienen der beispielhaften und symbolischen Veranschaulichung des jeweiligen Produktes.
3. Die tatsächlichen Produkte können insbesondere hinsichtlich Form, Größe innerhalb üblicher Schwankungen, Anordnung der Zutaten, Farbgebung, Bräunung, Dekoration, Verpackung und sonstiger optischer Merkmale von der bildlichen Darstellung abweichen.
4. Ein Produktbild stellt keine Garantie oder Zusicherung einer in jedem Detail identischen optischen Beschaffenheit dar.
5. Für die geschuldete Leistung sind insbesondere die Produktbezeichnung, die ausgewählte Größe oder Variante, die ausgewählten Extras sowie die sonstigen im Bestellprozess angegebenen wesentlichen Eigenschaften maßgeblich.
6. Gesetzlich vorgeschriebene Informationen, insbesondere über Allergene und kennzeichnungspflichtige Inhaltsstoffe, werden durch die Produktbilder nicht ersetzt.
7. Soweit ein Produktbild aufgrund seiner Gestaltung objektiv geeignet wäre, eine falsche Vorstellung über wesentliche Eigenschaften, Zusammensetzung oder Menge eines Produktes hervorzurufen, bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 5 Rezepturen, Zutaten und Lieferantenwechsel
1. Der Anbieter verwendet sowohl selbst verarbeitete Zutaten als auch Produkte beziehungsweise Zutaten von externen Herstellern und Lieferanten.
2. Rezepturen, Marken, Lieferanten, Herstellerprodukte und einzelne Zutaten können sich für zukünftige Bestellungen insbesondere aufgrund von Warenverfügbarkeit, Lieferantenwechseln oder Rezepturanpassungen ändern.
3. Ein Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ein Produkt dauerhaft mit exakt demselben Lieferantenprodukt oder derselben früheren Rezeptur hergestellt wird.
4. Maßgeblich sind grundsätzlich die für die konkrete Bestellung vor Vertragsschluss bereitgestellten aktuellen Produkt- und Allergeninformationen.
5. Führt eine Änderung von Zutaten oder Lieferantenprodukten zu einer Änderung gesetzlich vorgeschriebener Allergen- oder Zusatzstoffinformationen, werden die betreffenden Informationen nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen aktualisiert.
6. Nach Abschluss einer konkreten Bestellung wird ein Produkt nicht ohne erforderliche Zustimmung des Kunden wesentlich verändert, wenn sich dadurch insbesondere dessen relevantes Allergenprofil oder ein wesentliches vereinbartes Produktmerkmal verändern würde.
§ 6 Allergen- & Zusatzstoffkennzeichnung
1. Für die angebotenen Produkte stellt Pizza Sonnenbühl eine gesonderte „Allergen- & Zusatzstoffkennzeichnung“ zur Verfügung.
2. Der aktuelle Allergen- und Zusatzstoffplan ist Bestandteil der auf der Website bereitgestellten Lebensmittelinformationen.
3. Die Kennzeichnung wird dem Kunden so zur Verfügung gestellt, dass die gesetzlich erforderlichen Informationen vor Abschluss der Bestellung eingesehen werden können.
4. Kunden mit Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstigen gesundheitlich relevanten Ernährungseinschränkungen werden ausdrücklich aufgefordert, die aktuelle Kennzeichnung vor jeder Bestellung zu prüfen.
5. Zusätzlich können Kunden aktuelle Informationen telefonisch oder über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten erfragen und den aktuellen Allergenenplan am Betriebsstandort einsehen beziehungsweise anfordern.
6. Eine zusätzliche Nachfrage ersetzt nicht diejenigen Informationen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen bereits vor Abschluss einer Online-Bestellung verfügbar sein müssen.
7. Die Kennzeichnung basiert insbesondere auf den aktuell verwendeten Rezepturen sowie den Informationen der eingesetzten Hersteller und Lieferanten.
8. Frühere Fassungen des Allergenplans gelten nicht für spätere Bestellungen, wenn zwischenzeitlich eine ordnungsgemäß bekannt gemachte beziehungsweise aktualisierte Produkt- oder Rezepturänderung erfolgt ist.
§ 7 Kreuzkontakte und besondere Hinweise für Allergiker
1. Im Betrieb werden zahlreiche unterschiedliche Lebensmittel verarbeitet, darunter Produkte, die allergie- oder unverträglichkeitsauslösende Stoffe enthalten.
2. Trotz sorgfältiger Betriebs- und Hygienemaßnahmen können unbeabsichtigte Kreuzkontakte nicht unter allen Umständen vollständig ausgeschlossen werden.
3. Kreuzkontakte können beispielsweise durch Arbeitsflächen, Lagerung, Arbeitsgeräte, Messer, Behälter, Öfen, Fritteusen oder bereits während Herstellung und Transport von Lieferantenprodukten entstehen.
4. Die Nichtaufführung eines Stoffes als Bestandteil eines Produktes stellt daher grundsätzlich keine Garantie dar, dass technisch jede geringste unbeabsichtigte Spur dieses Stoffes ausgeschlossen ist, sofern eine solche Eigenschaft nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
5. Personen mit schweren Allergien, hochgradigen Unverträglichkeiten oder dem Risiko schwerer allergischer Reaktionen werden ausdrücklich aufgefordert, vor der Bestellung direkt mit Pizza Sonnenbühl Kontakt aufzunehmen.
6. Kann bei einer konkret mitgeteilten schweren Allergie eine ausreichend sichere Zubereitung unter den betrieblichen Gegebenheiten nicht gewährleistet werden, ist Pizza Sonnenbühl berechtigt, die betreffende Bestellung beziehungsweise Position vor Vertragsschluss abzulehnen.
7. Pizza Sonnenbühl ist nicht verpflichtet, besondere allergenfreie Zubereitungen anzubieten, wenn deren sichere Durchführung unter den vorhandenen betrieblichen Voraussetzungen nicht gewährleistet werden kann.
8. Eine Allergieangabe in einem allgemeinen Kommentar-, Bemerkungs- oder Freitextfeld begründet für sich allein keine Garantie oder Zusicherung einer vollständig allergenfreien Zubereitung.
9. Eine besondere Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich einer allergenfreien Herstellung bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung durch Pizza Sonnenbühl.
10. Die gesetzliche Verantwortlichkeit für richtige verpflichtende Lebensmittelinformationen und eine zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
§ 8 Vertragsschluss
1. Der Kunde legt die gewünschten Produkte in den Warenkorb und kann seine Angaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen und berichtigen.
2. Mit Betätigung der abschließenden Schaltfläche zur zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
3. Eine automatisch erzeugte Nachricht über den Eingang der Bestellung stellt nur dann bereits eine Vertragsannahme dar, wenn dies aus ihrem Inhalt eindeutig hervorgeht.
4. Andernfalls erfolgt die Annahme insbesondere durch eine ausdrückliche Bestellannahme, eine entsprechende elektronische Statusmeldung oder durch Ausführung der Bestellung.
5. Pizza Sonnenbühl kann eine Bestellung vor deren Annahme insbesondere ablehnen, wenn ein Produkt nicht verfügbar ist, die Lieferadresse nicht beliefert werden kann, ein Mindestbestellwert nicht erreicht wurde, die Zahlung scheitert oder die ordnungsgemäße Ausführung aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände nicht möglich ist.
6. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 9 Preise, Lieferkosten und Mindestbestellwerte
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Anfallende Lieferkosten, Mindestbestellwerte, Zuschläge, Pfand oder sonstige zwingende Preisbestandteile werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
3. Lieferkosten und Mindestbestellwerte können abhängig vom jeweiligen Liefergebiet sein.
4. Für bereits abgeschlossene Bestellungen erfolgt keine nachträgliche Preiserhöhung.
§ 10 Zahlung
1. Es stehen die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung.
2. Bei elektronischen Zahlungsmethoden kann die Abwicklung über externe Zahlungsdienstleister erfolgen.
3. Eine erfolgreiche Zahlungsautorisierung allein stellt nicht zwingend eine Vertragsannahme durch Pizza Sonnenbühl dar.
4. Wird eine bereits bezahlte Bestellung nicht angenommen oder kann eine angenommene Bestellung endgültig nicht erbracht werden, wird der auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Betrag grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet.
5. Die Bearbeitungsdauer der anschließenden Gutschrift durch Bank, Kartenanbieter oder Zahlungsdienstleister liegt außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Pizza Sonnenbühl.
§ 11 Lieferung
1. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb der jeweils freigegebenen Liefergebiete.
2. Der Kunde ist für die richtige und vollständige Angabe seiner Lieferadresse und der erforderlichen Kontaktdaten verantwortlich.
3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bestellung an der angegebenen Adresse entgegengenommen werden kann.
4. Besonderheiten wie abweichende Klingelnamen, schwer erkennbare Eingänge, Zugangskontrollen oder sonstige relevante Hindernisse sind vom Kunden mitzuteilen.
5. Kann die Lieferung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden falschen Adresse, Nichterreichbarkeit oder fehlenden Zugangsmöglichkeit nicht übergeben werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Annahmeverzug und gegebenenfalls Schadensersatz.
6. Pizza Sonnenbühl kann nur diejenigen Kosten beziehungsweise Schäden verlangen, für die die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
§ 12 Kontaktlose Lieferung und Ablage
1. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine kontaktlose Ablage an einem bezeichneten Ort und stimmt Pizza Sonnenbühl diesem Wunsch zu, kann die Bestellung dort hinterlegt werden.
2. Der Ablageort muss zugänglich und für die Ablage geeignet sein.
3. Mit ordnungsgemäßer Ablage am vereinbarten Ort gilt die Lieferung im gesetzlich zulässigen Umfang als übergeben.
4. Für Verlust, Zugriff Dritter, Tiere, Witterungseinflüsse oder Qualitätsveränderungen, die erst nach ordnungsgemäßer Ablage eintreten und nicht von Pizza Sonnenbühl zu vertreten sind, besteht keine Haftung.
5. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 13 Abholung
1. Bei Auswahl von „Abholung“ wird die Bestellung am angegebenen Standort bereitgestellt.
2. Der Kunde soll seine Bestellung zur vereinbarten beziehungsweise mitgeteilten Zeit abholen.
3. Bei frisch zubereiteten Lebensmitteln können sich Temperatur, Konsistenz, Knusprigkeit und sonstige natürliche Eigenschaften mit zunehmender Standzeit verändern.
4. Soweit eine solche Veränderung ausschließlich auf einer vom Kunden verursachten verspäteten Abholung beruht, handelt es sich nicht um einen von Pizza Sonnenbühl zu vertretenden Umstand.
5. Pizza Sonnenbühl ist aus Gründen der Qualität und Lebensmittelsicherheit nicht verpflichtet, frisch zubereitete Speisen unbegrenzt aufzubewahren.
§ 14 Liefer- und Abholzeiten
1. Liefer- und Abholzeiten sind grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
2. Bei frisch zubereiteten Speisen können sich insbesondere aufgrund erhöhten Bestellaufkommens angemessene Verzögerungen ergeben.
3. Auch Verkehrsstörungen, Straßensperren, Wetterereignisse, technische Ausfälle oder andere nicht vorhersehbare Umstände können zu Verzögerungen führen.
4. Pizza Sonnenbühl bemüht sich, den Kunden über erkennbare erhebliche Verzögerungen zu informieren.
5. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einem von Pizza Sonnenbühl zu vertretenden Verzug bleiben unberührt.
§ 15 Nichtverfügbarkeit
1. Eine jederzeitige Verfügbarkeit sämtlicher angebotener Produkte kann nicht garantiert werden.
2. Ist ein Produkt vor Annahme der Bestellung nicht verfügbar, kann die betreffende Position oder Bestellung abgelehnt werden.
3. Wird eine wesentliche Nichtverfügbarkeit erst nach Vertragsschluss bekannt, wird der Kunde nach Möglichkeit informiert.
4. Ein wesentlich anderes Ersatzprodukt beziehungsweise ein Ersatz mit geändertem Allergenprofil wird nicht ohne erforderliche Zustimmung des Kunden geliefert.
5. Für endgültig nicht erbrachte und bereits bezahlte Leistungen erfolgt eine entsprechende Erstattung.
§ 16 Änderung oder Stornierung durch den Kunden
1. Aufgrund der zeitnahen Herstellung frisch zubereiteter Speisen besteht nach Vertragsabschluss grundsätzlich kein zusätzliches freiwilliges allgemeines Stornierungsrecht.
2. Kunden können Pizza Sonnenbühl unverzüglich kontaktieren und um Änderung oder Stornierung bitten.
3. Soweit mit Vorbereitung beziehungsweise Herstellung noch nicht begonnen wurde und die betrieblichen Abläufe dies ermöglichen, kann einer Änderung oder Stornierung freiwillig zugestimmt werden.
4. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, soweit kein gesetzliches Lösungsrecht vorliegt.
§ 17 Widerrufsrecht
1. Bei Fernabsatzverträgen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
2. Bei den typischerweise über Pizza Sonnenbühl verkauften frisch zubereiteten beziehungsweise schnell verderblichen Speisen besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht.
3. Ein Widerrufsrecht kann insbesondere bei schnell verderblichen Waren sowie bei der Lieferung von Speisen und Getränken für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gesetzlich ausgeschlossen sein.
4. Gesetzliche Rechte wegen mangelhafter, falscher oder nicht vertragsgemäßer Leistungen werden hiervon nicht berührt.
5. Sollten zukünftig andere Waren angeboten werden, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten für diese die gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichen Widerrufsinformationen.
§ 18 Reklamationen und Mängel
1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
2. Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Falschlieferungen, fehlende Positionen oder sonstige unmittelbar erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen.
3. Diese Bitte begründet gegenüber Verbrauchern keine Ausschlussfrist.
4. Berechtigte Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 19 Umgang mit Lebensmitteln nach Übergabe
1. Nach ordnungsgemäßer Übergabe liegt die weitere sachgerechte Lagerung und Behandlung der Produkte im Verantwortungsbereich des Kunden.
2. Pizza Sonnenbühl haftet nicht für Schäden oder Qualitätsveränderungen, die ausschließlich dadurch entstehen, dass Lebensmittel nach Übergabe unsachgemäß gelagert, vermischt, transportiert, gekühlt, erwärmt oder anderweitig unsachgemäß behandelt werden.
3. Dasselbe gilt für Beeinträchtigungen aufgrund einer vom Kunden verursachten verspäteten Abholung oder Annahme.
4. Bereits bei Übergabe vorhandene Mängel bleiben hiervon unberührt.
§ 20 Alkohol und Jugendschutz
1. Soweit alkoholische Getränke angeboten werden, erfolgt deren Verkauf ausschließlich unter Einhaltung des Jugendschutzrechts.
2. Altersbeschränkte Produkte werden nur an Personen ausgehändigt, die das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht haben.
3. Bei Zweifeln kann ein geeigneter amtlicher Altersnachweis verlangt werden.
4. Kann das erforderliche Mindestalter nicht nachgewiesen werden, kann beziehungsweise muss die Übergabe des betreffenden Produktes verweigert werden.
§ 21 Missbräuchliche Bestellungen
1. Es ist nicht gestattet, vorsätzlich falsche, fingierte oder unter fremder Identität abgegebene Bestellungen vorzunehmen.
2. Gesetzliche Ansprüche von Pizza Sonnenbühl aufgrund vorsätzlichen Missbrauchs, einschließlich gegebenenfalls bestehender Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
§ 22 Technische Störungen
1. Eine jederzeitige, vollständig fehlerfreie und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Bestellsystems wird nicht garantiert.
2. Insbesondere können Internet-, Server-, Software-, Kassen-, Zahlungsdienstleister- oder sonstige technische Störungen auftreten.
3. Pizza Sonnenbühl haftet für dadurch entstandene Schäden nur nach Maßgabe von § 24 dieser AGB und der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
4. Bereits gezahlte Beträge für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden im gesetzlich geschuldeten Umfang zurückerstattet.
§ 23 Außergewöhnliche Umstände
Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Pizza Sonnenbühl, beispielsweise erheblichen Strom- oder Kommunikationsausfällen, extremen Witterungsverhältnissen, behördlichen Maßnahmen, außergewöhnlichen Verkehrsstörungen oder Naturereignissen, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 24 Haftung
1. Pizza Sonnenbühl haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
2. Pizza Sonnenbühl haftet ebenfalls unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, sowie eine Haftung aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.
4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6. Pizza Sonnenbühl haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf Umständen beruhen, die der Kunde selbst zu vertreten hat. Hierzu können insbesondere falsche Adressangaben, verspätete Abholung, Nichterreichbarkeit, unsachgemäße Lagerung oder Behandlung nach Übergabe sowie eigenmächtige Veränderungen der Speisen gehören.
7. Pizza Sonnenbühl übernimmt – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keine Garantie für eine vollständig spurenfreie Produktionsumgebung hinsichtlich bestimmter Allergene.
8. Für eine allergische Reaktion oder sonstige Beeinträchtigung aufgrund eines Stoffes, dessen Verwendung für das bestellte Produkt vor Vertragsschluss ordnungsgemäß angegeben wurde, haftet Pizza Sonnenbühl nicht, soweit keine schuldhafte Pflichtverletzung seitens Pizza Sonnenbühl vorliegt.
9. Ebenso gelten die gesetzlichen Regelungen über ein etwaiges Mitverschulden, wenn ein Kunde ihm eindeutig zugänglich gemachte Allergeninformationen trotz bekannter Allergie nicht berücksichtigt.
10. Nicht ausgeschlossen wird insbesondere die Haftung für falsche gesetzlich verpflichtende Allergeninformationen oder andere von Pizza Sonnenbühl schuldhaft verursachte Pflichtverletzungen.
11. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Pizza Sonnenbühl.
§ 25 Datenschutz
1. Im Rahmen des Bestellvorgangs verarbeitet Pizza Sonnenbühl personenbezogene Daten des Kunden.
2. Hierzu können insbesondere Name, Lieferadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bestelldaten, Zahlungsinformationen beziehungsweise Zahlungsreferenzen und technische Transaktionsdaten gehören.
3. Daten, die für die Bestellung erforderlich sind, können insbesondere verarbeitet werden, soweit dies für vorvertragliche Maßnahmen, Vertragsschluss und Vertragsabwicklung notwendig ist.
4. Daten können außerdem gespeichert werden, soweit eine gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflicht besteht.
5. Im erforderlichen Umfang können personenbezogene Daten an eingesetzte Zahlungsdienstleister, Hostinganbieter, Bestellsystem- beziehungsweise Kassensystemanbieter und andere an der Abwicklung beteiligte Dienstleister übermittelt beziehungsweise durch diese verarbeitet werden.
6. Einzelheiten, insbesondere zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Pizza Sonnenbühl.
7. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine datenschutzrechtliche Einwilligung.
8. Soweit eine Verarbeitung bereits aufgrund der Vertragsdurchführung, einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage zulässig ist, wird keine zusätzliche Einwilligung allein wegen der Bestellung verlangt.
9. Ist für eine bestimmte zusätzliche Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich, insbesondere gegebenenfalls für bestimmte Werbemaßnahmen, wird diese gesondert und nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen eingeholt.
§ 26 Verbraucherstreitbeilegung
Pizza Sonnenbühl ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche oder ausdrücklich übernommene Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 27 Anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch kein Schutz zwingender Vorschriften entzogen wird, der ihnen nach dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts zusteht.
§ 28 Gerichtsstand
1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Pizza Sonnenbühl als Gerichtsstand vereinbart werden.
§ 29 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Pizza Sonnenbühl und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 30 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen sein, richtet sich die weitere Wirksamkeit des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. An die Stelle unwirksamer beziehungsweise nicht einbezogener AGB-Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Änderungen dieser AGB gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Bestellungen.
Stand: 04.09.2026